Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für PC & Technikhilfe Biallas
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen PC & Technikhilfe Biallas (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten ausschließlich für Privatkunden in Hürth und Umgebung.
2. Leistungen
Der Dienstleister erbringt folgende Leistungen:
- PC-Zusammenstellung und Kaufberatung
- Hardware-Tausch und Reparaturen
- Softwareinstallation und Updates
- Routerinstallation und Heimnetzwerkeinrichtung
- Einrichtung smarter Lösungen
- Sicherheitskamera-Installation
- Allgemeine IT-Hilfe vor Ort oder remote
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Dienstleisters schriftlich oder mündlich bestätigt oder die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
4. Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website veröffentlichten Preise und Zuschläge. Diese sind unter „Preise“ einsehbar und Bestandteil des Vertrages. Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Die erste Stunde wird voll berechnet, anschließend je angefangene 30 Minuten sofern nicht anders vereinbart. - Die Bezahlung erfolgt sofort nach Leistungserbringung in bar oder per Überweisung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Zahlungsverzug
Es können angemessene Mahnkosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden.
Zusätzlich fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz pro Jahr an.
Abrechnung nach Zeitaufwand
Sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Pauschalvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung sämtlicher Leistungen nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz. Dieser ist auf der aktuellen Preise-Seite einsehbar.
Die erste angefangene Arbeitsstunde wird voll berechnet, anschließend erfolgt die Abrechnung je angefangene 30 Minuten.
Angebote und Kostenschätzungen
Angebote und Kostenschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Voraussetzungen. Änderungen des Leistungsumfangs oder zusätzlicher, bei der Angebotserstellung nicht erkennbarer Arbeitsaufwand können zu einer Anpassung der Vergütung führen. Zusätzliche Leistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
5. Pflichten des Kunden
- Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Zugänge für die Durchführung der Dienstleistungen.
- Sicherung eigener Daten, insbesondere bei Softwareinstallationen oder Hardwarewechsel. Der Kunde ist für regelmäßige Backups verantwortlich.
6. Haftung und Gewährleistung
- Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Keine Haftung für Datenverlust oder Softwareprobleme, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
- Bei vom Auftraggeber erworbener Hardware erfolgt die Gewährleistungsabwicklung über den Verkäufer. Software-, Konfigurations- und Installationsleistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, sobald das System bei Übergabe funktionsfähig ist.
Fehlerdiagnose und Vergütung
Eine Fehlerdiagnose erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Untersuchung feststellbaren Symptome. Kann ein gemeldeter Fehler nicht reproduziert werden oder ist dieser aufgrund unzureichender, ungenauer oder allgemeiner Fehlerbeschreibungen (z. B. „das Gerät ist einfach ausgegangen“) nicht eindeutig feststellbar, besteht kein Anspruch auf eine konkrete Ursachenfeststellung.
Das Ausbleiben eines eindeutig diagnostizierbaren Fehlers bedeutet nicht, dass keine Leistung erbracht wurde. Die Durchführung von Prüfungen, Tests, Sichtkontrollen, Messungen und sonstigen Diagnosearbeiten stellt eine kostenpflichtige Dienstleistung dar und ist unabhängig vom Ergebnis zu vergüten.
Insbesondere bei intermittierenden, sporadisch auftretenden oder nicht reproduzierbaren Fehlern kann eine Fehlerdiagnose ohne präzisere Angaben des Kunden nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein. In solchen Fällen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die vollständige Feststellung der Fehlerursache.
Auch wenn kein Fehler festgestellt werden kann oder der Fehler zum Prüfzeitpunkt nicht auftritt, bleibt der Vergütungsanspruch für die durchgeführten Diagnosearbeiten bestehen.
7. Termine
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Absprache. Da der Dienstleister regelmäßig Außentermine bei Kunden wahrnimmt, ist eine spontane Geräteannahme oder persönliche Anwesenheit am Betriebsstandort nicht jederzeit gewährleistet. Kunden werden daher gebeten, vor einem Besuch einen Termin zu vereinbaren.
Vor der Vergabe eines Termins ist das Auftragsformular vollständig auszufüllen. Dieses dient der schnelleren Terminvergabe sowie der Erfassung aller für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Daten und einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung. Nur so kann eine effiziente Planung und Vorbereitung des Auftrags gewährleistet werden. In Ausnahmefällen kann der Dienstleister auf das Ausfüllen des Auftragsformulars verzichten oder dieses gemeinsam mit dem Kunden vor Ort aufnehmen.- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder unvorhersehbare Umstände berechtigen nicht zur Vertragskündigung.
- Nach Fertigstellung ist das Gerät innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist können angemessene Lagerkosten berechnet werden.
8. Rücktritt / Widerruf
- Der Kunde kann bis 24 Stunden vor Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Bei späterem Rücktritt kann der Dienstleister 30 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Diagnose, Anfahrt oder Ersatzteilbestellungen) werden unabhängig von einer Stornierung vollständig berechnet.
9. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Es gilt deutsches Recht.
Stand: 2026 – PC & Technikhilfe Biallas

